Ebenso wie die Hohlwege „Auf dem Mittelberg“ und „Mörstadter Hohl“ sowie die Gemarkungslage „Im Fohndel“ wurde im Jahr 1988 auch westlich der früheren Enzingerwerke der Gehölzbestand „Wiesenmühle“ durch Rechtsverordnung zum „Geschützten Landschaftsbestandteil“ erklärt. Im Rahmen des Beschleunigten Zusammen­legungs­verfahren Mörstadt – Pfeddersheim – Monsheim - Kriegsheim wurde dieses Schutzgebiet um eine „Ökologische Ergänzungsfläche“ erweitert und am 20. September 2004 auf nahezu zwei Hektar vergrößert. In dieser neuen Rechtsverordnung wurde der Schutzzweck wie folgt definiert: „Zielsetzung ist die Sicherstellung der Leistungs­fähigkeit des Naturhaushaltes, die Belebung, Gliederung und Pflege des Landschaftsbildes sowie die Abwehr schädlicher Einwirkungen.“

WiesenmuhleIn diesem Schutzgebiet sind alle Maßnahmen und Handlungen verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen oder zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung des Geschützten Landschafts­bestandteiles führen können. Insbesondere untersagt sind die Veränderung der bisherigen Bodengestalt, Entwässerungs­maßnahmen, Errichtung baulicher Anlagen, Ablagerungen von festen oder flüssigen Abfällen, auch von Garten­abfällen und das Anzünden von Feuer. Zulässig sind Arbeiten im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Boden­nutzung im bisherigen Umfang, die Ausübung der Jagd (mit Ausnahme der Errichtung von Jagdkanzeln und Wildfutter­plätzen) sowie die Ausübung der Imkerei im bisherigen Umfang.

Ordnungs­widrigkeiten innerhalb des Schutzgebietes können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Eigentümer und der sonst zur Nutzung Berechtigte hat auf Anordnung zu dulden, dass Maßnahmen oder Handlungen zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung oder Erforschung des Schutzgebietes getroffen werden. Zuständige Stelle für Genehmigungen ist die Untere Landespflegebehörde bei der Stadtverwaltung Worms, die auch die Rechtsverordnung erlassen hat.

Nach den Hohlwegen „Mörstadter Hohl“ und „Auf dem Mittelberg“ wurde im Jahre 1988 auch die Gemarkungslage „Im Fohndel“ zum „Geschützten Landschafts­bestandteil“ erklärt. Die Rechtsverordnung der Stadtverwaltung Worms (Untere Naturschutzbehörde) bezeichnete diese Lage als ein Standort „spezialisierter Tier- und Pflanzenarten“, die in ihrem Bestand als gefährdet anzusehen sind. Typisch für diesen Standort – so die Rechts­verordnung – sei die geschützte Lage der kessel­artigen Relief­gestaltung und die dadurch bedingte hohe Sonnenein­strahlungs­intensität.

FohndelDie Tal-Lage wird beiderseits von ausgeprägten Lößwänden begrenzt und ist durch kleinere Böschungen mit standortgerechten Straucharten untergliedert. Diese Landschafts­elemente sind unter- einander netzartig verbunden und bilden dadurch mit den dort integrierten Weinbergen ein natürliches „Biotop­verbundsystem“, wie es in der Rechtsverordnung heißt. Dieses System bedarf deshalb der künftigen Erhaltung und Sicherung, mit der Maßgabe, dass auch in diesem Gemarkungs­bereich Ablagerungen von Bau- schutt und sonstigen Abfällen innerhalb der Böschungen und der Talsenke streng untersagt sind.

Naturschutz und Landschaftspflege in Pfeddersheim

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Neben den übergeordneten Land­­schafts­schutzgebieten und Natur­parks sowie den Natur­schutzgebieten und Natur­denk­malen können für die jeweiligen Gemeinden die geschützten Land­schafts­be­stand­teile eine wich­tige orts­bezogene, öko­lo­gische Bedeu­tung haben. Es handelt sich hierbei um fest­ge­setzte Teile von Natur und Land­schaft. Dazu können zum Bei­spiel zählen: Bäume, Baum- und Gehölz­gruppen, Bösch­ungen, Raine, Alleen, Land­wehre, Wall­hecken, Röhrichte, Feld­gehölze, Parks und Friedhöfe sowie kleinere Wasserflächen, deren besonderer Schutz zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder zur Abwehr schädlicher Einwirkungen erforderlich ist. Die hierfür notwendige Rechtsverordnung wird von der Unteren Landespflegebehörde bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise den kreisfreien Städten erlassen und öffentlich bekannt gemacht.

schnurbaumNachdem der Arbeitskreis für Kultur- und Landschaftspflege Pfeddersheim e. V. sein 25. Jubiläum im Frühjahr 2009 mit einem Konzert „Klassik in der Kirche“ eröffnet hatte, stiftete er zum Jahresabschluss einen Baum zur Verschönerung des Ortsbildes. In Abstimmung mit der städtischen Abteilung „Grünflächen und Gewässer“ wurde auf der Grünanlage beim Bahnübergang am Bahnhof von der Pfeddersheimer Gartenbaumschule Schwarz ein zehnjähriger Jungbaum gepflanzt. Sowohl der genaue Standort als auch die Baumart waren zuvor von der zuständigen städtischen Fachstelle festgelegt worden.

Der „Japanische Schnurbaum“ aus der Familie der Schmetterlingsblütler wird eine Wuchshöhe bis zu 30 Metern erreichen und in Verbindung mit dem benachbarten „Götterbaum“ zu einem schönen Blickfang im Ortseingangsbereich heranwachsen, sind sich jedenfalls die Fachleute sicher. Vor allem die in den Monaten August und September weiß bis gelblich blühenden Rispen, die bis zu 30 Zentimetern lang werden können, dürften den optischen Eindruck wirkungsvoll unterstützen. Die Fachstellen wählten ganz bewusst diese robuste Baumart nahe der vorbeiführenden Straße, weil der Baum gegenüber Autoabgasen resistent sei und sich vornehmlich als Allee- und Parkbaum sehr bewährt habe.

Vorsitzender Claus Theis gemeinsam mit Dr. Elisabeth Schick, seiner Stellvertreterin, und Uwe Mörsfelder vom Vorstand des Arbeitskreises für Kultur- und Landschaftspflege installierten jetzt eine Edelstahltafel mit Erläuterungen zu diesem Japanischen Schnurbaum. Die Stahlverarbeitungsfirma Ropic hat diese Hinweistafel gestiftet und dadurch einen willkommenen Beitrag zur Verschönerung im Eingangsbereich von Pfeddersheim geleistet Sven Ropic war beim Ortstermin dabei.

Text/Foto: Felix Zillien

Ortsereignisse im Wandel der Zeit - letzter Teil

(Paternusbote 25.03.2010) Mit diesem letzten Bericht über Beschlüsse, die der Gemeinderat von Pfeddersheim vor 100 Jahren behandelte, wollen wir unsere Serie abschließen, die zeigen sollte, welche örtlichen Maßnahmen damals von Wichtigkeit waren und wie sich die Aufgaben innerhalb der Öffentlichkeit im Wandel der Zeit verändert haben.

denkmalIn der Gemeindratssitzung am 13. September 1910 wurden für die so genannte „Wingertshut" folgende Weinbergshüter bestellt: Johann Neufeld war für die Weinbergslage „Hochberg" zuständig. Georg Roß II. hatte die Lagen „Stahlgasse" und „Fohndel" und Wilhelm Roß den Bereich „Zweiter Graben" zu hüten. Andreas Schappel war für die Weinbergslagen „Leiselberg" und „Taläcker" eingeteilt. Wilhelm Schaus hatte die Lage „Hinter der Kirche" zu hüten und Alexander Trundt II. war für die Lage „Lüssen" zuständig.

Wappen wurde vor 80 Jahren genehmigt

(Paternusbote 11.03.2010) Bereits lange verfügt Pfeddersheim über ein Stadtsiegel: Das älteste bezeugte Siegel gehört in die Jahre 1304 oder 1308 und steht im historischen Zusammenhang mit derStadterhebung. Dieses Siegel, welches im Urkundenbuch der Stadt Pfeddersheim von Professor Daniel Bonin von 1911 veröffentlicht wurde, zeigt den auf einem Thron sitzenden Kaiser mit Szepter und Reichsapfel in den Händen. Die Inschrift rund um das Abbild des Kaisers mit den Insignien lautet „Sigillum Civitatis in Pedersheim"- also „Siegel der Bürgerschaft in Pfeddersheim." So blieb das Stadtsiegel bis Ende des 16. Jahrhunderts erhalten.

Ab 1597 ist das kaiserliche Abbild verschwunden. An seine Stelle trat in der Folgezeit der Reichsadler in schwarz auf goldenem Grund und dazu der Buchstabe „P" für Pfeddersheim. Schärfer konnte die einstige Zugehörigkeit zum Reich auch noch nach der Verpfändung von Pfeddersheim an die verschiedenen Pfandherren nicht dargestellt werden wie hier. Die Pfandherren duldeten das Zeichen des Reiches in der Gestalt des Adlers ebenso wie die Insignie der Stadt. Auf ihr Wappen waren und sind die Pfeddersheimer mit Recht stolz, weist doch der Reichsadler mit dem roten „P" auf goldenem Brustschild auf die große Vergangenheit der ehemaligen freien Reichsstadt Pfeddersheim hin. So ist das Wappen über dem Eingangsportal des Rathauses schon seit langer Zeit zu sehen. Ebenso ziert es das alte Kriegerdenkmal 1870/71 in der Kleinen Allee im alten Ortsmittelpunkt. Dieses alte und historisch belegte Siegelbild hat sich als Gemeinde- bzw. Stadtwappen bis weit ins 19. Jahrhundert behauptet.

Aus diesem Siegelbild ist schließlich das heutige Stadtwappen entstanden. Dieses feiert am 5. März 2010 seinen 80. Geburtstag: Denn das Wappen wurde am 5. März 1930 mit Urkunde des Hessischen Ministers des Innern in Darmstadt offiziell genehmigt. Die Abbildungen zeigen das alte Stadtsiegel bis hin zum heutigen Stadtwappen.

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(Paternusbote 25.02.2010) In diesem Bericht sollen aus der Vielzahl weitere Besprechungspunkte aus der Arbeit des Gemeinderates vor 100 Jahren skizziert werden, um aufzuzeigen, welche Aufgaben im Jahr 1910 im örtlichen Leben von Pfeddersheim eine Rolle spielten, über die man heute mitunter schmunzeln kann.

KREISBAUVEREIN Zwei Natursteinwände am Neubau erinnern an Möllingerhof

(WZ 03.12.2009) PFEDDERSHEIM. Der große Neubau des Kreisbauvereins am Standort des einstigen Möllingerhofes inmitten des alten Ortskerns ist jetzt nahezu gänzlich vermietet. 30 Mietwohnungen, 49 Stellplätze in der Tiefgarage, die neue Postagentur und ein Gastronomiebetrieb finden dort ihren Platz.

moellingerhofAm Eingang der Durchgangs-Passage von der Schlossstrasse zur Paternusstraße wurden jetzt zwei Natursteinwände errichtet - zum Teil mit alten Steinen des früheren Möllingerhofes. Dazu zählt auch der ehemalige Scheitelstein über der Schlupfpforte des Hofes mit der Jahreszahl 1794 und dem Namenszug David Möllinger. Außerdem wurde, in Abstimmung mit Ortsvorsteher Alfred Haag und auf Anregung des Arbeitskreises für Kultur- und Landschaftspflege Pfeddersheim e.V., an einer der Natursteinwände eine Erinnerungstafel mit den Namen der öffentlichen Repräsentanten der Familie Möllinger und deren Berufs- und Lebensdaten installiert.