Die Pfeddersheimer Synagoge

Einführung:

Die Geschichte der Pfeddersheimer Juden ist repräsentativ für die vielen jüdischen Landgemeinden, die es früher einmal bei uns gegeben hat und die spätestens in der Schreckenszeit des Nationalsozialismus ausgelöscht wurden. In Pfeddersheim blieb jedoch das Synagogengebäude erhalten und der geschändete Friedhof konnte wiederhergestellt werden. Akten über die Gemeinde sind auch noch vorhanden und werden im Wormser Stadtarchiv aufbewahrt. Im 19.Jh. wurde die Gemeinde gegründet, die Synagoge gebaut und der Friedhof angelegt, das Gemeindeleben ist anhand von Dokumenten nachvollziehbar, und schließlich kam es im 20.Jh. zum Niedergang.

Auf dem Land findet man Juden generell erst nach den Pestepidemien des 14.Jh. In Pfeddersheim stammen die ersten Nachrichten aus dem 15.Jh. Schon vor 1444 lebten Juden in der Stadt. Der Rat erklärte 1466 dem Kurfürsten von der Pfalz deren Zuzug damit, daß die Pfeddersheimer Bürger für ihre Geldgeschäfte, zum Geldleihen, nicht mehr "nach Worms unter die Juden zu laufen" hätten.

Ursprünglich waren die Pfeddersheimer kurmainzische Schutzjuden und ab 1465 kurpfälzische, sie befanden sich in einem Schutzverhältnis zum Stadtherren, der ihnen eine Aufenthaltsgenehmigung ausstellte. Vor Gericht und auch während der Berufsausübung wurde die Leistung des "Judeneides" von ihnen verlangt. Nachrichten darüber stammen vor allem aus den Gerichtsbüchern, aber auch aus den Ratsprotokollen. 1470 mußten die Pfeddersheimer Juden im Zuge einer Judenaustreibung aus der gesamten Kurpfalz die Stadt verlassen und erst zur Mitte des 16.Jh. tauchen sie wieder auf. Seit Ende des 30jährigen Krieges 1648 finden sich durchgehend Nachrichten über jüdische Familien in Pfeddersheim. Vorwiegend waren sie Metzger, außerdem gab es Viehhändler, Geldverleiher und Kleinkramhändler.

In zahlreichen Verordnungen wurden die Rechte und Pflichten der jüdischen Bevölkerung festgehalten. Darin wurde gefordert, daß die Juden zur Vermeidung von Mißverständnissen ihren Schriftverkehr und ihre Geschäftsbücher in deutscher Sprache führen müssen, keine Güter erwerben und keinen Wucher treiben dürfen. Besonders aus der Zeit des Pfälzer Kurfürsten Carl Theodor im 18.Jh. sind sie erhalten.

Um 1650, vermutlich 1652, gründeten fünf Pfeddersheimer Juden, wahrscheinlich waren es fünf jüdische Männer mitsamt ihren Familien, die jüdische Gemeinde Mannheim, in der es heute noch ein blühendes Gemeindeleben gibt.

Ein Synagogengebäude, eine Gemeinde mit Rabbiner und einen eigenen Friedhof hat es in Pfeddersheim vor dem 19.Jh. nicht gegeben. Aus den Rats- und Gerichtsprotokollen geht nicht immer hervor, ob genannter Jude tatsächlich im Ort wohnhaft war. Daher läßt sich nur schwer ein Bild über einzelne Familien und ihr Leben entwickeln. Eine Veränderung tritt in napoléonischer Zeit ein. Die Juden erhielten des Bürgerrecht und mußten bürgerliche Namen annehmen.

Durch ein Dekret Napoléons von 1808 wurde das religiöse Leben durch eine Verwaltung geregelt. Der oberste Sitz war in Paris, für das Departement Donnersberg war Mainz zuständig. Die Korrespondenz wurde bisweilen auch mit Speyer geführt.

Aufschlußreich ist eine Erfassung der Juden im Kanton Pfeddersheim von 1815. Dazu gehörten die Orte Pfeddersheim, Herrnsheim, Offstein, Hohen-Sülzen, Monsheim, Heppenheim, Pfiffligheim, Leiselheim, Kriegsheim, Mölsheim, Horchheim, Wachenheim, Gundersheim, Nieder-Flörsheim. Insgesamt 376 Juden lebten hier. Es gab keine Lokal-Synagoge und Rabbiner, sondern nur „Schulen“, die als Gottesdienst- und Versammlungsräume zu verstehen waren. Die Juden gingen entweder nach Worms zur Synagoge mit Rabbiner Isaac Cahn oder zu der in Grünstadt mit Rabbiner Leopold Rosum. Die Pfeddersheimer gehörten zur Lokal - Synagoge Worms und zur Schule in Pfiffligheim.

Im Februar 1834 beantragten die Israeliten von Pfeddersheim bei der Großherzoglichen Provinzial-Direktion die Bildung einer eigenen Religionsgemeinde und im Mai wurde der Gemeindevorstand bereits bestätigt. Damit hatte die israelitische Gemeinde jetzt eine Rechtsform und eine der Konsequenzen war, daß sie alljährlich einen Haushalt aufstellen und dem Bürgermeister bzw. dem Kreisrat vorlegen mußte. Diese Unterlagen sind für die Jahre 1834-1840 weitgehend erhalten und geben einen guten Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse und das Eigentum der Gemeinde.

Nach den genannten Unterlagen von 1815 gehörten die Pfeddersheimer Juden zu Pfiffligheim, seit Dezember 1842 zählten die Pfiffligheimer Juden zu Pfeddersheim. Die Gemeinde stellte einen Religionslehrer für die religiöse Erziehung der Kinder ein, die außerhalb des regulären Schulunterrichts stattfand und von den Eltern an die Gemeindekasse bezahlt wurde. Der Lehrer, ein gebildeter Mann, der die hebräische Sprache gut beherrschte, fungierte in der Regel auch als Vorsänger im Gottesdienst.

Synagoge:

Die jüdische Gemeinde Pfeddersheim wurde zwar erst 1834 gegründet, doch schon vorher feierten die Pfeddersheimer Juden gemeinsam ihre Gottesdienste. David Michel, der 1834 Päses der Gemeinde wurde, ist 1830 die Verbindlichkeit eingegangen, die Gottesdienste für 10 Jahre unentgeltlich in seinen Haus abhalten zu lassen. Im April 1834 ist es der Gemeinde gelungen, ein Hofanwesen mit Nebengebäuden zu erwerben, um hier eine Synagoge einzurichten. Im April 1835 wird der Gemeinde vom Kreisrat genehmigt, die nicht zum Synagogenbau benötigten Gebäude- und Grundstücksteile verkaufen zu dürfen, mit der Zusage auf einen Zuschuß von 50 Gulden für den Synagogenbau durch den Präses David Michel. Auch wurde der Gemeinde im Mai 1835 genehmigt, den für den Umbau zur Synagoge vorgesehenen Komplex vorläufig zu verpachten, den Mietern im zukünfigen Synagogengebäude soll jedoch alsbald aufgekündigt werden und für die geplante Baumaßnahme soll alsbald ein Voranschlag erstellt werden. Es handelt sich hierbei um das Grundstück östliche Ecke Karlstraße/Metzgergasse. Doch im September wurde dem Gemeindevorstand aus finanziellen Gründen aufgetragen, das Haus "solange weiterhin zu verpachten, als der Präses die Verbindlichkeit hat, die Synagoge unentgeltlich in seinem Hause zu behalten".

Rechtzeitig vor Ablauf des Abkommens mit David Michel 1840 wurde der Synagogenbau geplant, aber erfolglos. Im September 1838 wurde ein Kostenvoranschlag durch einen Pfeddersheimer Zimmermeister erstellt. Die Versteigerung der im Kostenvoranschlag aufgeführten Arbeiten wurden im August 1839 durchgeführt. Der Pfeddersheimer Maurer Peter Berkes steigerte die Steinhauerarbeit, die Maurerarbeit, die Zimmerarbeit und die Schreinerarbeit. Die Glaserarbeiten gingen an Nikolaus Horn und die Schlosserarbeiten an Franz Tellenhoefer. Das Protokoll wurde im Oktober 1839 vom Bürgermeister an den Kreisrat weitergeleitet, doch von diesem wegen Verfahrensfehler nicht genehmigt. Im November 1839 machte der Kreisrat Druck, die Versteigerung jetzt korrekt durchzuführen, doch mittlerweile hat sich die Situation geändert. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde bat vielmehr den Bürgermeister, die anstehende Versteigerung noch zu verschieben, weil "... derselbe die Aussicht habe, dieses Haus, das sich doch nicht vollkommen zu dem bestimmten Zwecke eignet, mit Vorteil verkaufen und dafür ein geeigneteres Lokal ankaufen zu können ...". Es ergaben sich weitere Verzögerungen.

Erst am 11.Oktober 1842 erfolgte durch Notar Pauli der Verkauf einer Hofraithe mit Garten von Georg Gatthöfer an die israelitische Gemeinde in Pfeddersheim. Es handelt sich um das Grundstück der erhaltenen Synagoge in der heutigen Kleinen Amtshofstraße 9. Das ehemals für eine Synagoge geplante Anwesen Ecke Karlstraße/Metzgergasse wurde von Notar Pauli im Auftrag der Gemeinde versteigert.

Am 2.Dezember 1842 erfolgte die Versteigerung der Arbeiten für die Synagoge, Jakob Lucht ersteigerte die Dachdeckerarbeit und Heinrich Hoch die Weißbinderarbeit, beide sind aus Worms. Die übrigen Arbeiten gingen an Pfeddersheimer Handwerker. Die Schreinerarbeiten für die Bestuhlung führte Schreinermeister Jakob Kaibel aus Worms im Juli 1843 aus in Zusammenarbeit mit einem Tüncher, der für den Ölfarben-Anstrich zuständig war.

Bald darauf muß die Synagoge fertiggestellt gewesen sein, denn noch im gleichen Jahr wurden die Stühle an die Gemeindemitglieder versteigert. Etwa 60 Jahre lang wurde sie von der Pfeddersheimer jüdischen Gemeinde regelmäßig für Gottesdienste genutzt.

Die Synagoge, am Ende der heutigen Kleinen Amtshofstraße, früher Synagogengasse genannt, ist über einen Hof zugänglich. Es ist ein nahezu quadratisches verputztes Gebäude mit Satteldach, nach Osten bzw. Jerusalem orientiert. Beide Langseiten im Norden und Süden sind durch jeweils drei rundbogige Fenster mit Sandsteinrahmung gegliedert. Innen an der Ostwand, in der Mittelachse, befand sich der von Säulen flankierte Aron (Wandnische) für die Torarolle, die Kapitelle und Basen sind noch auf dem Grundstück erhalten. Im jetzigen Dachgeschoß der Synagoge ist der obere Teil der Aronnische noch sichtbar, daneben jeweils ein weiteres Fenster. Als Decke war ein hölzernes Tonnengewölbe eingezogen, das teilweise noch erhalten ist, und im Westen befand sich die vergitterte Frauenempore. Der obere Teil der von der Decke abgehängten hölzernen Trennwand ist mit seinen Verzierungen erhalten geblieben. Westlich angebaut ist das niedrigere, eingeschossige Haus des Lehrers, durch dessen Flur man den Hauptraum der Synagoge wie auch die Empore erreichte. An die ehemaligen jüdischen Bewohner erinnert der Rest der Mesusa am Rahmen der Eingangstür zur heutigen Küche.

Bis zum 1.Weltkrieg wohnte hier der jüdische Religionslehrer, und es wurden regelmäßig Synagogengottesdienste gehalten. Danach ging die Anzahl der männlichen Gemeindemitglieder so stark zurück, daß nicht einmal mehr der erforderliche Minjan vorhanden war um Gottesdienste abzuhalten; das Gebäude blieb fortan weitgehend ungenutzt. 1921 feierte hier die Pfeddersheimerin Ella Kehr ihre Hochzeit mit David Rosenfeld, das war die letzte rituelle Handlung. Die Lehrerwohnung hatte bereits während des 1.Weltkriegs christliche Bewohner bekommen. In der Reichspogromnacht 1938 wurde das Gebäude nicht geschändet oder in Brand gesteckt. Der Grund dürfte darin zu suchen sein, daß es nicht mehr kultisch genutzt wurde, obwohl es noch Eigentum der nicht mehr existierenden Gemeinde war. Ein Feuer hätte ein zu großes Risiko für die Umgebung bedeutet. Am 21.März 1941 wurde dann das Anwesen an die Eheleute Karl Jakob Selzer verkauft und landwirtschaftlich genutzt. Eine Beton - Zwischendecke wurde eingezogen, das Obergeschoß diente als Fruchtspeicher, das Erdgeschoß als Stall. Um 1980 kam das Gebäude an das Weingut Streuber, notwendige Reparaturarbeiten wurden durchgeführt. Der Erdgeschoßraum diente als Weinprobierstube und für Gesellschaften. Im Dach wurden bei Aufräumungsarbeiten Reste von hebräischen Schriften und ein Gebetsriemen gefunden. Diese befinden sich im Stadtarchiv Worms. Die Kultgegenstände sollen angeblich in der NS-Zeit dem Gemeindemitglied Emil Wiener nach Frankfurt nachgeschickt worden sein, sind aber nicht mehr auffindbar.

Nachdem das –wohl ursprüngliche- Dach mit seinen Biberschwanzziegeln undicht geworden ist, wurde 2002 eine Sanierung notwendig. Der Dachstuhl des Lehrerhauses mußte erneuert und das der Synagoge ausgebessert werden. Zur Hofseite wurden alte Ziegel wiederverwendet, um das Bild zu erhalten. Unterstützt wurde die Maßnahme vom Landesamt für Denkmalpflege. Im Erdgeschoßflur des Lehrerhauses wurde das Holzgewände der ursprünglichen Eingangstür zur Männersynagoge wiederentdeckt und soll künftig auch sichtbar bleiben. Im Obergeschoß, unter der Dachschräge mit Kniestock, wurden die drei kleinen, an den Flur angrenzenden Räumchen zu einer geräumigen Stube zusammengezogen. Die Treppe zum Obergeschoß ist erneuerungsbedürftig. Im Synagogengebäude sollen die Fenster erneuert werden.

Die Pfeddersheimer Synagoge, wenngleich ein unauffälliges und schmuckloses Gebäude, ist in ihrer Art eine typische Landsynagoge wie es sie in zahlreichen Orten gegeben hat, aber heute zählt sie zu den ganz wenigen erhaltenen, zudem ist sie in ihrem äußeren Aussehen noch weitgehend unverfälscht. Hierin begründet sich ihr Wert und ihre Bedeutung. Deswegen wurde sie auch förmlich unter am 23.04.1986 unter Denkmalschutz gestellt.

Synagogenordnung:

Für den geregelten Verlauf der Gottesdienste und zur Vermeidung von anderen Störungen in der Synagoge wurde von der jüdischen Gemeinde bereits im März 1838 eine Synagogenordnung erstellt. Damals wurden die Gottesdienste in einem Sälchen im Privathaus von Präses Michel abgehalten.

Synagogenordnung:

Bestimmung zur Handhabung der Ordnung in der israelitischen Synagoge, und der Erhaltung der, der Religion gebührenden Achtung und Würde.

§ 1 Die Handhabung der Ordnung beim Gottesdienst in der Synagoge steht dem Gemeindevorstand oder dem von ihm Kommittierten zu; an Sabbat- und Festtagen wird daher wenigstens ein Mitglied desselben in der Synagoge gegenwärtig sein.

§ 2 Jeder, welcher zum Gottesdienst kommt, hat anständig gekleidet in der Synagoge zu erscheinen, keinesfalls darf jemand mit einem Kittel erscheinen.

§ 3 Während des Gottesdienstes muß die vollkommenste Ruhe in der Synagoge herrschen, jede weltliche Unterhaltung im Inneren der Synagoge ist untersagt.

§ 4 Eltern und Vormünder welche Kinder in die Synagoge einführen, haben dieselben stets bei sich zu halten bis sie das dreizehnte Jahr zurückgelegt haben, und sind für deren gute Aufführung verantwortlich.

§ 5 Das Aufsetzen einer sogenannten breiten Haube ist nur dem Vorsinger erlaubt.

§ 6 Das Gebet für Seine Königliche Hoheit den Großherzog und seine Familie wird in Deutscher Sprache nach der Norm, wie in der Stadt Worms abgehalten.

§ 7 Niemand darf ein anderes Gebet für sich in der Synagoge anfangen, damit es keine Störung im Gottesdienst gibt.

§ 8 Es darf während dem Gottesdienst niemand seinen Platz verlassen, außer jener der zur Tora gerufen wird.

§ 9 Niemand darf währenddem der Vorsinger im Gebet ist, vorsprechen oder mitsingen.

§ 10 Es dürfen keine Eltern während dem Gottesdienst ihren Kindern Gebete laut vorsagen.

§ 11 Das Versteigern von gottesdienstlichen Funktionen in der Synagoge höret, sobald das Reglement über den einzuführenden Turnus vollendet sein wird auf.

§ 12 Der öffentliche Gottesdienst wird durch Anschlagzettel an der Synagoge, oder durch zusammenrufen bekanntgemacht.

§ 13 Der Gebrauch daß die Kinder männlichen Geschlechts am ersten Sabbat nach erreichtem dreizehnten Jahr selbst den Tagesabschnitt aus der Tora ablesen, ist dahin abgeändert, daß sie nur den Abschnitt aus der Tora vorlesen zu dem sie gerufen werden.

§ 14 Es dürfen sich während des Gottesdienstes keine Männer zu den Frauen begeben um Debatten aufzusuchen.

§ 15 Derjenige der zum Aufrufen der Tora bestimmt, darf nicht außer der Reihe aufrufen, sondern wie es vorgeschrieben ist, davon darf nicht abgegangen werden, auf Sabbat, oder an Festtagen darf kein Fremder der nicht zur Gemeinde gehört zur Tora aufgerufen werden.

§ 16 Das Versammeln auf offener Straße, so wie auch alle Privatversammlungen zu religiösen Handlungen ist schon durch die allgemeine Gesetzgebung verboten; jede Zuwiderhandlung soll daher der kompetenten Zivilbehörde angezeigt werden.

 

Gegenwärtige Anordnung soll dem Herrn Kreisrat zur Genehmigung übersandt werden, und tritt vom Tage der erfolgten Genehmigung in Wirksamkeit.

Pfeddersheim am 2ten März 1838 unterschrieben sind H. Löb Präses, L. Michel und St. Hesselberger Mitglieder des Vorstandes.

Gesehen und genehmigt Worms den 15ten März 1838. Großherzoglicher Hessischer Kreisrat des Kreises Worms unterschrieben Staedel

Für gleiche Abschrift Der Präses H. Löb

Immer wieder waren Verletzungen der Synagogenordnung zu verzeichnen. Mehrfach wurden zwischen 1844 und 1860 Vergehen geahndet, bekannt sind die Namen und die Höhe der zu entrichtenden Strafe, doch nicht das eigentliche Vorkommnis. Ein Fall, 1844 geschehen, ist näher überliefert: Abraham Emanuel hat 1843 zwei Stühle (gepachtete Sitzplätze) für sich und seine Frau in der Synagoge durch Emanuel Hesselberger ersteigern lassen und die Pacht bezahlt. Doch hat Hesselberger einmal diesen Platz selbst eingenommen, so daß sich Emanuel auf einen fremden Platz setzen mußte. Er empfand dies als Zuwiderhandlung gegen die Synagogenordnung wie auch als Beleidigung vor der versammelten Gemeinde.

Gottesdienst und Religionsausübung:

Die jüdische Gemeinde in Pfeddersheim hatte zwar eine Synagoge, doch niemals einen Rabbiner. Dieser war für das normale Gemeindeleben nicht erforderlich. Das Judentum ist eine reine Laienreligion. Man kann einen regulären Gottesdienst feiern, wenn zehn erwachsene Männer (Minjan) anwesend sind (nach religiösem jüdischen Recht ist ein Mann mit 13 Jahren erwachsen). Benötigt wird eine Torarolle (sie enthält die fünf Bücher Moses). Der Gottesdienst findet mit Ausnahme der Predigt, die jedoch entbehrlich ist, in hebräischer Sprache statt. Geleitet wird er von einem Vorsinger (Kantor), einem Mann, der die hebräische Sprache gut beherrscht und über eine gewisse religiöse Bildung verfügt, die ihn zu dieser Aufgabe befähigt. Er war meist auch der Religionslehrer für die jüdischen Kinder und unterrichtete sie in Hebräisch. Der Höhepunkt des Sabbatgottesdienstes ist die Lesung des vorgeschriebenen Wochenabschnitts aus der Tora durch sieben der anwesenden Männer. Der jüdische Gottesdienst ist an kein bestimmtes geweihtes Gebäude gebunden. Sobald eine Gemeinde eine gewisse Größe und Ansehen erreicht hat, war es üblich, daß man sich eine Synagoge errichtet hat. Oft wird die Synagoge mit dem jiddischen Begriff „Schul“ bezeichnet und beschreibt sie damit viel treffender als Gottesdienst-, Unterrichts- und Versammlungsort. Ein Synagogengebäude kann nach jüdischem Recht durchaus verkauft und aufgegeben werden. Eine Synagoge kann man daher nicht mit einer christlichen Kirche vergleichen. Dagegen ist die Torarolle eine geweihte, heilige Schrift. Sie ist unschwer transportabel und eine jüdische Gemeinde ist dadurch immer flexibel. Den Rabbiner kann man zudem in seiner Funktion nicht mit einem christlichen Pfarrer vergleichen. Er ist ein Rechtsgelehrter für das religiöse Recht und wird bei entsprechenden Streitfragen zu Rate gezogen bzw. ist für einen religiösen juristischen Akt wie etwa die Ausfertigung eines Ehevertrags zuständig. Bei besonderen Gottesdiensten hält er die Predigt und kann auch andere liturgische Funktionen wahrnehmen. Hat eine Gemeinde ohne Rabbiner – und das traf für nahezu alle Landgemeinden zu - tatsächlich einen Rabbiner benötigt, dann hat man ihn in der zuständigen städtischen Gemeinde aufgesucht oder hat ihn zu sich in den Ort eingeladen. So wandten sich die Pfeddersheimer Juden an den Wormser Rabbiner.

                                                                                                                                 Irene Spille

Literatur:

Irene Spille: Juden in Pfeddersheim im 19. und 20.Jahrhundert, Darstellung der Geschichte der Gemeinde, der Synagoge und des Friedhofs in: Der Wormsgau Wissenschaftliche Zeitschrift der Stadt Worms und des Altertumsvereins Worms e.V., 18.Bd. 1999, S. 179 – 220 (dort weitere Quellen- und Literaturhinweise).

Irene Spille: Worms – Pfeddersheim, Köln 1988 (Rheinische Kunststätten Heft 328).